Norwegen macht Fortschritte im Bereich E-Government
Wie die Deutsch-Norwegische Handelskammer mitteilt, ist die Gründung einer Aksjeselskap (AS), vergleichbar mit einer deutschen GmbH, zukünftig elektronisch über das Portal Altinn möglich. Voraussetzung dafür ist die Registrierung einer Gründungsgesellschaft in Norwegen. Nach Übergabe von Gründungsdokument und Gesellschaftsvertrag kann die Unterzeichnung des damit generierten Gründungsdokuments ebenfalls elektronisch erfolgen. Nicht-norwegische Unternehmen, die daran Interesse haben, können sich an die Deutsch-Norwegische Handelskammer wenden.