Gibraltar kündigt Pläne zur Regulierung von ICOs an

Die Regierung von Gibraltar (Government of Gibraltar, HMGoG) und die Finanzaufsicht von Gibraltar (Gibraltar Financial Services Commission, GFSC) haben angekündigt, dass sie an einer Rechtsvorschriften für digitale Vermögenswerte (tokenized digital assets, Tokens) arbeiten, speziell für solche, die mit Hilfe der Blockchain-Technologie (distributed ledger technology, DLT) geschaffen und darüber gehandelt werden.

Wie zu lesen ist, machte Albert Isola, Gibraltars Wirtschaftsminister (Minister for Commerce) klar, dass die Haltung der Regierung gegenüber ITOs (initial token offerings) oder ICOs (initial coin offerings) noch in diesem Monat formuliert werde.
Die Regierung berücksichtigte die Meinungen von Interessenvertretern und skizzierte die Vorschriften, die Folgendes regulieren:

– Förderung, Verkauf und Zuteilung von Tokens durch Personen, die mit Gibraltar verbunden sind
– Zweitmarkt-Aktivitäten in Verbindung mit Tokens, die in oder von Gibraltar aus herausgegeben werden
– die geschäftliche Bereitstellung in oder von Gibraltar aus für Investment-Beratung in Zusammenhang mit Tokens

Das Parlament erwägt dazu ein Gesetz im zweiten Quartal 2018, wie das Statement ausführt.

Weitere Aspekte der Regulierung betreffen Investmentfonds, die digitale Vermögenswerte wie Cryptowährungen und ähnliche DLT-basierte Tokens anbieten.

Gibraltars DLT-Regulierung trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie brachte eine Lizenz-Ordnung für Vermittler, die DLT nutzen um Kundenvermögen aufzubewahren oder übermitteln. Allerdings wurden diese Vorschriften nicht auf den Gebrauch von Tokens als Möglichkeit zur Geldbeschaffung ausgeweitet, wie sie typisch für Start-Ups sind, wie das Ministerium abschließend klarstellte.

Dänemark unter den Top-3-Ländern der Welt

 

Die neue Weltbank-Studie „Doing Business 2016“ ist erschienen.
Es ist bereits das fünfte Jahr in Folge, dass Dänemark als geschäftlich unkompliziertestes Land für Unternehmen in Europa gewählt wurde. Nur in Singapur und Neuseeland ist es noch einfacher, Geschäfte zu machen.
Kristian Jensen, der dänische Minister für auswärtige Angelegenheiten, sagt dazu: „Ein gutes und effizientes Geschäftsumfeld für ausländische und dänische Unternehmen zu schaffen, ist eine der wichtigsten Prioritäten der dänischen Regierung, und ich freue mich zu sehen, dass unsere kontinuierlichen Bemühungen Ergebnisse zeigen und Dänemark als bestes Land anerkannt wird, in dem man am besten Geschäfte machen kann.“
Dänemark als unkompliziertes Tor zu Europa sehen auch immer mehr internationale Konzerne.
So hat im vergangenen Jahr beispielsweise Bristol-Myers Squibb (BMS), eines der größten amerikanischen Pharma-Unternehmen, in vier große Geschäftsabschlüsse und Partnerschaften in Dänemark investiert: Bavarian Nordic, Novo Nordisk, Galecto Biotech und Dako. Das Gesamtvolumen dieser Investitionen liegt bei fast 10 Milliarden Dänischen Kronen. Bei BMS habe man erkannt, dass der dänische Life-Sciences-Cluster zu den innovativsten in Europa gehört.
Der Bericht der Weltbank untersucht quantitative Indikatoren in elf Bereichen geschäftlicher Regulierungvorschriften durch die Regierungen. Daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass solide Geschäftsordnungen von grundsätzlicher Bedeutung für eine leistungsstarke Wirtschaft sind. Führende Volkswirtschaften sind also nicht Länder ohne Regulierungen, sondern Länder mit möglichst unbürokratischen Regeln, die ein reibungsloses Zusammenspiel aller Kräfte im Markt gewährleisten.
Der Bericht betont auch die Bedeutung von Online-Verfahren für eine effiziente Betriebswirtschaft, und Dänemark gehört zu den Spitzenreitern in diesem Bereich, weil fast alle untersuchten Transaktionen online durchgeführt werden können. Als gutes Beispiel dafür wird das Online-Kataster hervorgehoben. „Regulatorische Effizienz und Qualität verbinden sich dabei und verstärken sich dabei in der Tat in einem positiven Kreislauf. Das moderne Kataster-Amt des Landes bietet sowohl den wertvollen Nachweis von Besitzverhältnissen als auch die effiziente Registrierung von Eigentumsübertragungen“, heisst es sinngemäß im vorliegenden Bericht.
Zu den elf Einflussfaktoren, die in der Doing-Business-Studie untersucht wurden, zählen z.B. Dauer und Einfachheit der Gründung eines Unternehmens, Erteilung von Baugenehmigungen, Registrierung von Eigentum, Kreditvergabe, Investorenschutz, Steuergesetzgebung, Aussenhandel, Gültigkeit von Verträgen, Lösung von Insolvenzfällen. Und ganz wichtig für die überwiegende Mehrheit der Bürger eines Landes: auch die Merkmale der Arbeitsmarktregulierung sind Bestandteil der englischsprachigen Studie.