Ist das noch dumm oder schon frech?
Die russische Firma „M-Group“ – mehr als merkwürdig, das ist nicht mal eine „Dreibuchstaben-Firma“ – versuchte einem Bericht der Publikation RAPSI zufolge kürzlich, den Begriff „Bitcoin“ in Russland patentieren zu lassen.
Abenteuerlich mutet die Begründung von M-Group dafür an: „Bitcoin“ existiere weder in Wörterbüchern, noch in Enzyklopädien oder anderen zuverlässigen Informationsquellen. Um das zu untermauern, wies das Unternehmen darauf hin, dass andere ähnliche Begriffe wie „Webmoney“, „Yandex-Money“ oder „QIWI-Wallet“ sehr wohl ein Patent in der Russischen Föderation hätten. Damit nicht genug, trug die Firma auch noch vor, dass die Cryptowährung Bitcoin weder von der International Organization for Standardization (ISO) noch der National Classification Rates (NCR) anerkannt wird und geregelt wird. Was bei mir aber für einen Heiterkeitsausbruch sorgte, war der Vortrag des Antragstellers, dass die Behauptungen, Bitcoin sei 2009 entwickelt oder erfunden worden von Satoshi Nakamoto und Gavin Andresen, aus unbestätigten Berichten im Internet stammten. Einfach köstlich.
Rospatent, das russische Patentamt, wies den Antrag natürlich zurück. Dumm sind die ja auch nicht, und wenn nicht gerade Korruption im Spiel ist, arbeiten auch russische Behörden ordentlich. Rospatent erkannte an, dass Bitcoin im Jahre 2009 von Satoshi Nakamoto und Gavin Andresen tatsächlich entwickelt worden sei und fügte hinzu, dass Bitcoin schon lange vor dem Patentantrag von M-Group in Umlauf gewesen sei.
Und jetzt wirds interessant: Als weiteren Grund, warum der Patentantrag auf den Begriff „Bitcoin“ zurückgewiesen wurde, wies Rospatent darauf hin, dass das Wort „Bitcoin“ ein gebräuchlicher Begriff in Wirtschaft und Finanzwesen sei. Das erstaunt umso mehr, wenn man weiss, dass das russische Finanzministerium eine siebenjährige Haftstrafe für Bitcoin-Nutzer und -Miner fordert. Auch wenn Bitcoin in Russland offiziell nicht verboten ist, begannen sowohl das Ministerium als auch die russische Regierung schon sehr frühzeitig, sich on der Cryptowährung zu distanzieren.
Die Realität hat Russland eingeholt. Offensichtliches kann in der heutigen Zeit wohl nicht mehr so leicht unter den Teppich gekehrt werden. Rospatent wies den Antrag von M-Group zurück, da das von der Firma gewünschte Markenzeichen gesetzlich nicht geschützt werden kann. Denn dieses Markenzeichen würde die bisherigen Nutzer verwirren und das verstosse gegen russische Gesetze: „Ein Markenzeichen kann nicht geschützt werden, wenn es 1) falsch ist oder Hersteller und Nutzer in die Irre führen würde 2) im Gegensatz zum öffentlichen Interesse ist und gegen menschliche und moralische Grundsätze verstossen würde.“
Eine bemerkenswerte Entscheidung in einem Land mit einer „lupenreinen Demokratie“.